Pflegeberatung §37 SGB XI (Abs. 3) bundesweit kostenlos organisieren

Wir vermitteln Ihre Anfrage an einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Region – zuverlässig, schnell und ohne organisatorischen Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige.

✔️ Kostenlos für Pflegebedürftige    ✔️ Bundesweit tätig    ✔️ Zugelassene Pflegedienste

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI – Termin schnell organisiert

Wir vermitteln Ihre Anfrage an einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Region. Für Pflegebedürftige kostenlos.

Schnelle Terminvermittlung

Online anfragen oder anrufen – wir kümmern uns um die Koordination.

Zugelassene Pflegedienste

Vermittlung ausschließlich an anerkannte Anbieter.

Erinnerung an Folgetermine

Damit Sie keine Pflichtberatung verpassen.

So funktioniert die Terminvermittlung

In wenigen Schritten zur Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI – online oder telefonisch.

1

Anfrage stellen

Pflegegrad und Kontaktdaten online eingeben oder telefonisch durchgeben.

2

Vermittlung

Wir leiten Ihre Anfrage an einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Region weiter.

3

Terminbestätigung

Der Pflegedienst kontaktiert Sie direkt zur Terminvereinbarung.

4

Erinnerung

Wir erinnern Sie rechtzeitig an zukünftige Pflichtberatungen, damit keine Frist verloren geht.

Das sagen Angehörige und Pflegebedürftige

Schnell organisiert, verständlich erklärt und zuverlässig erinnert – so erleben viele unseren Service.

Thomas S., Sohn und Betreuer
Thomas S.
Sohn und Betreuer

„Ich wusste nicht, dass diese Termine Pflicht sind. Pflegetermin.de hat alles organisiert – jetzt läuft es unkompliziert und ohne Stress.“

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Helga B., 79 Jahre, Pflegegrad 2
Helga B.
79 Jahre, Pflegegrad 2

„Ich musste mich um nichts mehr kümmern. Der Anruf kam pünktlich, der Berater war freundlich – und mein Pflegegeld bleibt sicher.“

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Katrin P., Pflegeberaterin (Partnernetzwerk)
Katrin P.
Pflegeberaterin (Partnernetzwerk)

„Durch Pflegetermin.de erreichen Pflegedienste Menschen, die sonst keinen Termin vereinbart hätten – eine echte Entlastung für alle Beteiligten.“

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