Viele Pflegebedürftige und Angehörige ahnen nicht, dass das Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig stattfindet.
In den meisten Fällen liegt es nicht am fehlenden Interesse — sondern daran, dass der Termin schlicht vergessen, verschoben oder zu spät organisiert wird.
In diesem Beitrag erfahren Sie,
- warum der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI verpflichtend ist,
- wie oft er stattfinden muss und
- wie Sie ihn ganz einfach und kostenlos sichern können.
Was ist der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?
Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld statt Pflegesachleistungen beziehen, muss regelmäßig ein Beratungstermin zu Hause oder per Videoberatung stattfinden.
Dieser wird durch geschulte Pflegeberater:innen oder ambulante Pflegedienste durchgeführt.
Der Termin dient dazu sicherzustellen, dass
- die häusliche Pflege gut funktioniert
- mögliche Unterstützungsangebote frühzeitig erkannt werden
- Pflegebedürftige weiterhin rechtssicher Pflegegeld beziehen
Wie oft muss der Beratungstermin stattfinden?
| Pflegegrad | Häufigkeit |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | alle 6 Monate |
| Pflegegrad 3 | alle 6 Monate |
| Pflegegrad 4 | alle 3 Monate |
| Pflegegrad 5 | alle 3 Monate |
💡 Auch wenn alles gut läuft und keine Probleme bestehen — der Termin ist gesetzlich verpflichtend.
Was passiert, wenn der Termin nicht stattfindet?
Wenn ein Beratungseinsatz vergessen, zu spät vereinbart oder nicht wahrgenommen wird, kann die Pflegekasse:
- das Pflegegeld reduzieren
- das Pflegegeld komplett streichen
- weitere Maßnahmen einleiten
Oft bemerken Betroffene dies erst, wenn das Geld bereits fehlt.
Gute Nachricht — so einfach sichern Sie den Termin
Damit Pflegebedürftige und Angehörige sich nicht selbst um die Organisation kümmern müssen, übernimmt Pflegetermin.de diese Aufgabe komplett und kostenlos:
✔ kostenlose Terminerinnerung
✔ Vermittlung geprüfter Pflegeberater:innen
✔ pünktige und rechtssichere Durchführung
✔ deutschlandweit
➡️ Damit kein Beratungstermin mehr vergessen wird und das Pflegegeld vollständig erhalten bleibt.
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Kann man den Termin auch online durchführen? Falls ja wo gebe ich das an?
Ja, die Termine können auch online durchgeführt werden. Dies können Sie direkt bei der Terminbuchung auswählen: Beratungseinsatz nach §37.3 buchen